Ausbildungsgang Ordentliche Ausbildung Musikschule
Die Ausbildung an der Musikschule dient der umfassenden musikalischen Bildung der Schülerin/des Schülers. Das Ziel dieser Ausbildung, die mit einer Abschlussprüfung formal beendet wird, ist es, dem Schüler/der Schülerin Perspektiven für „Lebenslanges Musizieren“ zu eröffnen und die entsprechenden Kenntnisse und Fertigkeiten zur Hand zu geben.
Dauer: 5-9 Jahre
Unterstufe U1 U2 U3
Mittelstufe M1 M2 M3
Oberstufe O1 O2 O3
Die maximale Ausbildungszeit pro Stufe beträgt 3 Jahre. Eine Überschreitung dieses Zeitrahmens ist nur in begründeten Fällen mit Genehmigung der Direktion möglich.
Voraussetzungen:
Absolvierung der „Elementaren Musikausbildung“ oder Aufnahmeprüfung.
Es werden auch Zeugnisse anderer Musikschulen anerkannt. Die Aufnahmeprüfung erfolgt im September und entspricht in Durchführung und Anforderungsprofil der Abschlussprüfung der Elementaren Musikausbildung
Mindestalter: 6 Jahre / Höchstalter bei Abschluss: 26 Jahre
Prüfungen:
- Übertrittsprüfungen pro Ausbildungsabschnitt, Abschlussprüfung am Ende der Gesamtausbildung
- Die Anmeldung zur Übertrittsprüfung kann erst nach Abschluss der Nebenfächer erfolgen. Bei der Anmeldung ist ein mit allen Noten für die Haupt- und Nebenfächer ausgefülltes Prüfungsprotokoll mitzubringen.
- Es ist pro Jahr mindestens ein Auftritt im Rang eines offiziellen Klassenabends zu absolvieren.
- Zu der Durchführung der Übertrittsprüfungen s. Statut
Ziele:
- Erlernen eines Instruments bis zum Abschlussniveau gemäß Österreichischem Rahmenlehrplan. Erwerb von umfassenden Kenntnissen der Musiklehre und der Grundlagen der Europäischen Musikkultur. Die Erlangung der Kompetenz zum Musizieren in der Gemeinschaft.
- Instrumentales Hauptfach: mindestens 5 Jahre 1,0 Wochenstunden (U, M, O)
- In der Unterstufe ist Gruppenunterricht möglich, aber kein Einzelunterricht mit 0,5 Stunden
- 1,5 oder 2,0 Stunden Einzelunterricht sind nicht möglich
Verpflichtende Ergänzungsfächer:
Unterstufe (U): Allgemeine Musikkunde, 1 Jahr Ensemblespiel
Mittelstufe (M): Musikkunde 1 und 2 , 1 Jahr Ensemblespiel
Oberstufe (O): Musikkunde 3 und Musiktheoretisches Repetitorium, 1 Jahr Ensemblespiel
Besondere Regelungen:
- Streicher: 1 Jahr Orchester pro Ausbildungsstufe verpflichtend.
In den anderen Jahren ist 1 Orchesterprojekt pro Jahr zu absolvieren. - Bläser: 1 Jahr Orchester/Kammermusik pro Ausbildungsstufe verpflichtend.
In den anderen Jahren ist 1 Orchesterprojekt/Kammermusikprojekt pro Jahr zu absolvieren. - Zupfinstrumente: 1 Jahr Kammermusik pro Ausbildungsstufe verpflichtend.
In den anderen Jahren ist 1 Kammermusikprojekt pro Jahr zu absolvieren. - Gesang: 1 Jahr Vokalensemble pro Ausbildungsstufe verpflichtend.
In den anderen Jahren ist 1 Vokal-Projekt pro Jahr zu absolvieren. - Tasteninstrumente: Jährlich ist 1 Kammermusik/Korrepetitionsprojekt zu absolvieren.
Praktische Ergänzungsfächer/Wahlfächer:
Chor, Orchester, Ensemblespiel, Gehörbildung, 2. Instrument
Zeugnis:
je ein Abschlusszeugnis für Unter- Mittel- und Oberstufe
Der Schüler/die Schülerin erhält nach erfolgreich bestandener Prüfung ein Zeugnis, in dem folgende Noten aufscheinen müssen: Hauptfachnote (wird von der Prüfungskommission festgelegt), die Jahresnoten der Hauptfachlehrerein/des Hauptfachlehrers, je 1 Note für die Nebenfächer und die Wahlfächer. Auf Wunsch kann dem Schüler/der Schülerin am Ende des Schuljahres ein Jahreszeugnis ausgestellt werden.