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Die Elementare Musikausbildung (MG und E)*
Ziel dieses Ausbildungsganges ist der Erwerb von Grundkenntnissen- und Fertigkeiten am Instrument. Der Abschluss der "Elementaren Musikausbildung" ist Vorraussetzung für den Einstieg in die Musikschulausbildung.
Dauer: 2 - 4 Jahre
Die Länge der Ausbildung richtet sich nach Begabung, Reife und Fleiß des Schülers.
Voraussetzungen: keine
Mindestalter: 4 Jahre
Höchstalter bei Abschluss: 17 Jahre
Die Länge der Ausbildung wird vom Lehrer bestimm und richtet sich nach Begabung, Reife und Fleiß des Schülers/der Schülerin. Sie muss vor dem 18. Geburtstag beendet sein.
Prüfungen: Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung ist wie eine Übertrittsprüfung in der ord. Ausbildung durchzuführen. Die Stücke müssen dem Niveau der Elementarstufe 2 entsprechen. Außerdem sind mindestens zwei öffentliche Auftritte im Rang eines öffentlichen Klassenabends für die Ausbildungszeit nachzuweisen.
Ziele: Erwerb von Grundkenntnissen am Instrument, grundlegende musikalisch-rhythmische Schulung laut Lehrplan.
Instrumentales Hauptfach: höchstens 2 Jahre mit 0,5 Wochenstunden (MG1,MG2) und 1 Jahr mit 1,0 Wochenstunden (E1, E2)
Verpflichtende Ergänzungsfächer: 1 Jahr Rhythmische Grundschulung oder Chor.
Das Ensemblespiel findet in einer Kammermusikgruppe statt und ist vom Lehrer an den Koordinator zu melden. Chor oder Rhythmik können auch von der Schule oder der Vorschule angerechnet werden.
Ergänzende Wahlfächer: Chor, Orchester, Ensemblespiel, Rhythmische Erziehung, Gehörbildung, 2. Instrument
Je nach Interessenslage des Kindes und pädagogischer Notwendigkeit können diese Fächer belegt werden.
Zeugnis: Abschlusszeugnis für die gesamte Ausbildung.
Der Schüler/die Schülerin erhält nach erfolgreich bestandener Prüfung ein Abschlusszeugnis, in dem folgende Noten aufscheinen müssen: Hauptfachnote (wird von der Prüfungskommission festgelegt, Grundlage ist das Prüfungsergebnis und die Jahresnoten des Hauptfachlehrers), je 1 Note für die Nebenfächer und die Wahlfächer.
Die Musikschulausbildung (Ordentliche Ausbildung)
Die Ausbildung an der Musikschule dient der umfassenden musikalischen Bildung des Schülers. Das Ziel ist der Musikschulabschluss gemäß den geltenden Österreichischen Lehrplänen für Musikschulen. Außer der Förderung der musikalisch-kreativen Anlagen des Menschen und der musikalischen Begabung vermittelt diese Ausbildung auch die Voraussetzung für eine musikalische oder musikverwandte Berufsausbildung: das Studium an einer Musikuniversität, Lehrberufe wie Musikalienhändler oder Instrumentenbauer, Ausbildung zum Kindergärtner/zur Kindergärtnerin, zum/zur Volks- oder HauptschullehrerIn, Studium der Musikwissenschaft an einer Universität.
Dauer: 5-9 Jahre (U, M, O)
Die maximale Ausbildungszeit pro Stufe beträgt 3 Jahre. Eine Überschreitung dieses Zeitrahmens ist nur in begründeten Fällen mit Genehmigung der Direktion möglich
Voraussetzungen: Absolvierung der "Elementaren Musikausbildung" oder Aufnahmeprüfung
Es werden auch Zeugnisse anderer Musikschulen anerkannt. Die Aufnahmeprüfung erfolgt im September und entspricht in Durchführung und Anforderungsprofil der Abschlussprüfung der Elementaren Musikausbildung
Mindestalter: 6 Jahre
Höchstalter bei Abschluss: 26 Jahre oder das Ende der Schulausbildung, eines Studiums oder einer anderen Ausbildung
Prüfungen: Übertrittsprüfungen am Ende der Ausbildungsabschnitte, Abschlussprüfung am Ende der Gesamtausbildung.
Es ist pro Jahr mindestens ein Soloauftritt im Rang eines offiziellen Klassenabends zu absolvieren.
Zu der Durchführung der Übertrittsprüfungen s. Statut
Ziele: Erlernen eines Instruments bis zum Abschlussniveau gem. Österreichischem Rahmenlehrplan. Erwerb von umfassenden Kenntnissen der Musiklehre und der Grundlagen der Europäischen Musikkultur. Die Erlangung der Kompetenz zum Musizieren in der Gemeinschaft.
Instrumentales Hauptfach: mindestens 5 Jahre 1,0 Wochenstunden (U, M, O)
Verpflichtende Ergänzungsfächer:
Unterstufe (U): Allgemeine Musikkunde (U), 1 Jahr Ensemblespiel
Mittelstufe (M): Musikkunde 1 und 2 (M), 1 Jahr Ensemblespiel
Oberstufe (O): Musikkunde 3 und Musiktheoretisches Repertitorium (O), 1 Jahr Ensemblespiel
Ergänzende Wahlfächer: Chor, Orchester, Ensemblespiel, Gehörbildung, 2. Instrument
Zeugnis: je ein Abschlusszeugnis für Unter-, Mittel-, und Oberstufe
Der Schüler/die Schülerin erhält nach erfolgreich bestandener Prüfung ein Zeugnis, in dem folgende Noten aufscheinen müssen: Hauptfachnote (wird von der Prüfungskommission festgelegt, Grundlage ist das Prüfungsergebnis und die Jahresnoten des Hauptfachlehrers), je 1 Note für die Nebenfächer und die Wahlfächer. Auf Wunsch kann dem Schüler/der Schülerin am Ende des Schuljahres ein Jahreszeugnis ausgestellt werden. |